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Versorgungswerk des Leipziger Handwerks e. V.

Vorschaubild Versorgungswerk des Leipziger Handwerks e. V.

Versorgungswerk des Leipziger Handwerks e. V.

 

Vorsitzender:

Wolfgang Herzog, Am Wasserschloss 8, 04179 Leipzig

Telefon: (0341) 4427466

 

zur Info für Sie:

 

Welche Funktion haben Versorgungswerke?

Der berufsständischen Tradition des Handwerks folgend, sind die Versorgungswerke Selbsthilfeeinrichtungen – von Handwerkern für Handwerker.

Sie ermöglichen selbstständigen Handwerksunternehmern, ihren Familien und Mitarbeitern den kostengünstigen Aufbau einer Altersvorsorge und helfen bei der Absicherung gegen Gefahren für diesen Personenkreis und den Handwerksbetrieb.

Die Versorgungswerke kümmern sich sowohl um ein berufsspezifisches Angebot an Vorsorge- und Versicherungslösungen als auch um die sachgerechte Beratung ihrer Mitglieder und Versorgungsberechtigten.
Die Versorgungswerke verfolgen keine gewerblichen Zielsetzungen.
Versorgungswerke können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt werden und wären dann nach der Abgabenverordnung steuerlich begünstigt.
 

Wie ist ein Versorgungswerk organisiert?

Versorgungswerke sind rechtsfähige Vereine, die von Handwerksorganisationen (z. B. Handwerkskammern und Innungen) gegründet werden. Mitglieder des Vereins können nur Arbeitgeber werden. Der Kreis der Versorgungsberechtigten schließt jedoch auch deren Familienangehörige und Mitarbeiter mit ein. Der Verein wird nach den Bestimmungen der Satzung und den allgemeinen Rechtsvorschriften von einem, durch die Mitgliederversammlung gewählten, ehrenamtlich tätigen Vorstand geführt. Für die Bearbeitung des Alltagsgeschäfts bestellt der Vorstand einen oder mehrere Geschäftsführer. Einzelheiten über die Funktion und Organisation des Vereins sowie die Mitgliedschaft im Verein sind in der Vereinssatzung geregelt.
 

Wie erfüllt ein Versorgungswerk seine Aufgaben?

Das Versorgungswerk schließt mit geeigneten berufsständisch orientierten Versicherungsunternehmen Rahmenverträge ab. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge kann der in der Satzung bezeichnete Personenkreis ausgewählte Versicherungsprodukte zu besonders günstigen Konditionen abschließen. Das Versorgungswerk selbst ist nicht Risikoträger der abzusichernden Gefahren. Die Gestaltung der Rahmenverträge unterliegt Richtlinien, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber den Versicherungsunternehmen erlassen wurden. Das Versorgungswerk organisiert eine qualifizierte Beratung der Mitglieder und Versorgungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Versicherungsunternehmen. Die hierfür speziell ausgebildeten Handwerksbeauftragten der Versicherungsunternehmen stehen – auf Wunsch auch vor Ort im Betrieb – bei allen Fragen rund um die Alters- und Risikovorsorge Rede und Antwort. Der über das Versorgungswerk organisierte direkte Kontakt zwischen Versicherer und Versorgungsberechtigtem spart Kosten, die zu einer günstigeren Versicherungsprämie oder höheren Versicherungsleistungen führen.

 
Vorteile im Versorgungswerk

Neben diversen anderen Vorteilen haben die Mitglieder der Versorgungswerke sowie die in der Satzung der berufsständischen Versorgungswerke bezeichneten weiteren Berechtigten die Möglichkeit, auf der Grundlage verschiedener Rahmenverträge Versicherungsschutz zu günstigeren Bedingungen zu erlangen. Das ergibt sich aus den Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke, die in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen tätig werden.
Mit dem Versorgungsträger - der INTER Versicherungsgruppe - wurden Rahmenverträge abgeschlossen.

Je nach Versorgungswerk (bzw. bestehender Rahmenvertrag) können die Mitglieder in folgenden Bereichen profitieren:

Altersversorgung
Für die Versorgung im Alter werden auf Basis der Rahmenverträge u.a. vergünstigte Konditionen für diverse Versicherungen gewährt:

  • private Lebens- und Rentenversicherungen (auch Riester- und Basisrente)
  • betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung
  • Pflegerentenversicherung
     
Arbeitskraftabsicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
     
Krankenversicherung
  • Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung zahlen Mitglieder der Versorgungswerke weniger Beitrag.
  • Einen möglichen Verdienstausfall können Mitglieder mit einem speziell für Selbstständige entwickelten Krankentagegeldtarif absichern.

Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung für den Handwerker - mit ihren hervorragenden Leistungen - kann optimal mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kombiniert werden. Vorteile: 
  • Die individuellen Einkommensgrößen können so geschützt werden.
  • Damit verbunden sind auch Vorteile bei der Einstufung durch spezielle tarifliche Regelungen.
Darüber hinaus ergeben sich auch Beitragsvorteile durch die bedarfsgerechte Beratung unseres speziell geschulten Außendienstes.

Sach- und Haftpflichtversicherungen
Das berufsständische Unternehmen - die INTER Versicherungsgruppe in Mannheim - hat für alle Mitglieder auf Basis der Rahmenverträge mit den Versorgungswerken Beitragsvorteile vertraglich geregelt. Besondere Vorteile genießen Mitglieder, die sich umfangreich versichern.
  • Weitere Vergünstigungen werden in bestimmten Bereichen den Handwerksmeistern eingeräumt.
  • Durch Verträge mit handwerklichen Institutionen kommen für handwerkliche Betriebe, z.B. bei Durchführung eines E-Check's, weitere Vorteile zum Tragen.

Rechtsschutzversicherung
  • Auch in der Rechtsschutzversicherung entstand eine starke Gemeinschaft: INTER Versicherungsgruppe und ARAG 
  • Der Kooperationsvertrag regelt für den handwerklichen Bereich bedarfsgerechte Konzepte verbunden mit Beitragsvorteilen für Mitglieder der Versorgungswerke.
  • Die umfangreiche Service-Konzeption beider Versicherer bewirken, dass Handwerkern schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.

Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken profitieren darüber hinaus von ...
  • Versorgungswerken, die von Handwerkern für Handwerker gegründet und bis heute geführt werden.
  • weiteren Verträgen mit dem Versorgungsträger zur Unterstützung und Aufrechterhaltung des Versorgungsmodells.
  • speziell für das Handwerk entwickelten Produkten.
  • vielfältigen Förderungen des Handwerks durch die INTER Versicherungsgruppe, die u.a. Mitglied im Zentralverband des Deutschen Handwerks ist und aus dem Handwerk hervorgegangen ist.
  • einem speziell für den handwerklichen Bereich geschulten Außendienst.

Bitterfelder Straße 7 - 9
04129 Leipzig

(0341) 904860

E-Mail:
Homepage: https://www.inter.de/