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Tipps für wenig Ärger

Wir sind Handwerker - wir können das

Wichtige Tipps für die Beauftragung und Erbringung von Handwerksleistungen

 

So können Sie lange Gerichtsverfahren und unnötige Kosten vermeiden!

 

Handwerkersuche und Angebote

 

Handwerker

 

  • Erkundigen Sie sich schon bei der Handwerkersuche nach dem Ruf und den Referenzen der in Frage kommenden Betriebe.
  • Fragen Sie konkret nach den Betriebsdaten, auch der vollständige Name mit Vorname des Betriebsinhabers ist wichtig.
  • Welche Daten stehen am Betriebsfahrzeug und stimmen diese mit den Angaben des Handwerkers überein?
  • Fragen Sie nach den Qualifikationen des Handwerkers: Hat er einen Meisterbrief oder andere Zertifikate, die die fachliche Eignung belegen?
  • Die örtlich zuständige Handwerksinnung kann Ihnen zuverlässige Innungsfachbetriebe benennen.
  • Erkundigen SIe sich, ob der Handwerker ordnungsgemäß in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer registiert  ist und ob er Mitglied seiner Handwerksinnung ist. Hier kann die örtlich zuständige Kreishandwerkerschaft helfen. 
  • Lassen Sie sich immer ein schriftliches Angebot mit den vollständigen Betriebs- und Kontaktdaten des Handwerkers geben.
  • Im Angebot müssen die einzelnen Leistungen schon konkret benannt und beschrieben sein:  "1 x Wohnung renovieren" reicht nicht aus!
  • Verlangen Sie die Benennung der zu erbringenden detaillierten Leistungen mit Euro-Beträgen.
  • Achten Sie immer darauf, ob Brutto- oder Netto-preise genannt sind! 
  • Fragen Sie nach, ob es im Bereich der Leistungserbringung gesetzliche Mindestlohnregelungen gibt und lassen Sie sich vom Vertragspartner die Einhaltung dieser Regelungen schriftlich versichern. Denken Sie daran, dass Sie als Auftraggeber auch bei fahrlässigem Nichtwissen gemeinsam mit dem Auftragnehmer  für die nichtgezahlten und hinterzogenen Sozialabgaben und Steuern haften. 

 

Beauftragen Sie wissentlich einen Schwarzarbeiter (Leistung ohne Rechnung und Umsatzsteuer), so können Sie später zusammen mit dem Auftragnehmer wegen Steuerhinterziehung und wegen der hinterzogenen Abgaben verfolgt werden.

Spätestens beim Streit über Mängel kommt so etwas ans Tageslicht.

 

Denken Sie daran: Schwarzarbeit ist in den meisten Fällen nicht wirklich billiger.

Schwarzarbeiter bilden auch keine jungen Menschen aus.

 

Entscheiden Sie sich deshalb für einen zuverlässigen und kompetenten Handwerksmeister.

 

Handwerk

Vertrag und Leistungserbringung

  • Verlangen Sie immer einen schriftlichen Vertrag. Das kann auch das von Ihnen akzeptierte schriftliche Angebotsschreiben mit vollständiger Leistungsbenennung, Preisen und Unterschriften aller Vertragspartner sein. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Stimmen Sie die Termine für die Leistungserbringung ab.
  • Klären Sie, welche Person Ihr für die Leistungserbringung zuständiger Ansprechpartner ist und tauschen Sie die Kontaktdaten aus.
  • Klären Sie auch, welche Person vertraglich relevante Dinge (z.B. Nachträge, Sonderwünsche...)  mit Ihnen verhandeln und abschließen darf (Vertretungsberechtigung).
  • Wenn die Arbeiten länger dauern, so besuchen Sie die Baustelle auch mal zwischendurch und halten Sie den Kontakt zum beauftragten Handwerker.
  • Sollten Vertragsänderungen oder Nachträge erforderlich werden, so bestätigen Sie diese Zusatzangebote immer schriftlich mit Ihrer Unterschrift. Die zusätzliche Leistung und der Preis müssen konkret und für Sie nachvollziehbar benannt sein.

 

Holen Sie sich bei Bedarf fachliche Hilfe bei der zuständigen Handwerksinnung. Diese kann Ihnen bei Bedarf auch einen zuverlässigen Sachverständigen empfehlen.

Handwerk

Nach der Leistungserbringung

  • Verlangen Sie immer ein schriftliches Abnahmeprotokoll für Ihre Unterlagen und unterschreiben Sie dieses erst, nachdem Sie die erbrachten Leistungen wirklich gesehen und abgenommen haben. Sollten Mängel vorhanden sein, dann halten Sie diese schriftlich im Abnahmeprotokoll fest und vereinbaren Sie gleich einen Termin für die Mängelbeseitigung bzw. Nachbesserung. Erst mit der Abnahme der Leistung beginnt die Gewährleistungs- und Verjährungsfrist.
  • Nach dem BGB gilt eine grundsätzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
  • Bei Kleinstreparaturen und minimalen Arbeiten kann sich diese Frist auf 1 Jahr verkürzen.
  • Bei Bauwerken oder beim dauerhaften und untrennbaren Einbau von Bauteilen (z.B. voll verklebter Teppichboden oder der verankerte und verklebte Fensterrahmen - nicht der nur verschraubte Fensterflügel) verlängert sich die Gewährleistungsfrsit auf 5 Jahre. 
  • Fragen Sie Ihren Handwerker, ob ein Wartungsvertrag sinnvoll ist. Für wesentliche Bauteile an Gebäuden haben Grundstückseigentümer eine Kontroll- und Prüfpflicht, die durch einen Wartungsvertrag erleichtert wird.
  • Prüfen Sie die Rechnung auf Vollständigkeit und vergleichen Sie diese mit dem ursprünglichen Angebot. Fragen Sie bei Unstimmigkeiten gleich nach.
  • Bleiben Sie mit dem Handwerker in Kontakt und reden Sie auch im Streitfall weiter mit ihm.
  • Holen Sie sich bei Streitigkeiten fachliche Hilfe bei der zuständigen Handwerksinnung. Diese kann Ihnen bei Bedarf auch einen zuverlässigen Sachverständigen empfehlen.
  • Sprechen SIe vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung immer die zuständigen Kreishandwerkerschaft an und bitten Sie um Unterstützung und Vermittlung in dem Streitfall.

 

So können Sie lange Gerichtsverfahren und unnötige Kosten vermeiden!

 

(keine Rechtsberatung und Rechtsvertretung!)