Das Leipziger Handwerk
Das Leipziger Handwerk
Im Stadtgebiet von Leipzig haben fast 6.000 Handwerksbetriebe mit mehr als 40.000 dauerhaft Beschäftigten ihren Betriebssitz.
Diese Unternehmen erbringen nach der Handwerksordnung 41 zulassungspflichtige, 53 zulassungsfreie und 57 handwerksähnliche Gewerke für ihre Kunden. Das Handwerk ist ein heterogener (also vielseitiger) Wirtschaftsbereich. Die Varianten reichen vom regional tätigen Handwerker bis zum großen Industriezulieferer, vom mittelständischen Unternehmen mit hunderten Mitarbeitern bis zum Kleinstbetrieb.
Die Kreishandwerkerschaft Leipzig ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts das »Leipziger Rathaus des Handwerks«. In der Handwerksordnung sind die Aufgaben der Kreishandwerkerschaften gesetzlich geregelt. Sie wahren die Gesamtinteressen der selbständigen Handwerker und unterstützen die Handwerksinnungen und deren Obermeisterinnen und Obermeister bei ihren ehrenamtlichen Aufgaben.
Die Kreishandwerkerschaft ist Interessenvertreter, Ansprechpartner und Unterstützer in allen den Handwerksbetrieb betreffenden Belangen. Gegenüber der örtlichen Politik und Industrie werden die Handwerker von der Kreishandwerkerschaft und den Handwerksinnungen vertreten und unterstützt. Auch Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen und können sich mit Fragen, Anregungen und Bitten rund um den vielfältigen Wirtschaftsbereich Handwerk an die Kreishandwerkschaft und Die Handwerksinnungen wenden. Für die Mitglieder der Kreishandwerkerschaft - für die in den Handwerksinnungen freiwillig organisierten Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister - ist sie Interessenvertreter, Ansprechpartner und Unterstützer in allen den Betrieb betreffenden Belangen.
In Leipzig gibt es annährend 1.000 Innungsfachbetriebe. Als Handwerksmeisterinnen und -meister sind sie zuverlässige und ehrliche Fachleute, die den Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Aus vielen Gesprächen ergibt sich z.B. immer wieder, dass es den Bürgerinnen und Bürgern oft neu ist, dass ungefähr seit dem Jahr 2003 nicht mehr jeder Handwerksbetrieb auch die Lehrgänge und die Prüfungen der Meisterschule absolviert haben muss. Damit fehlen dem Betrieb mehr als 2.000 Unterrichtsstunden mit hochwertigen Fachkenntnissen und Befähigungen. Auch so genannte Reisehandwerker und Serviceunternehmen im Handwerksbereich haben fast immer nicht die erforderliche Qualifikation.
Deshalb ist es besser, sich vom Handwerker immer den Meisterbrief oder wenigstens ein Qualifizierungszeugnis vorweisen zu lassen. Die Registrierung in der Handwerkskammer allein reicht bei weitem nicht aus. Auf der sicheren Seite ist man als Kunde auch, wenn der Betrieb eine Bestätigung der Kreishandwerkerschaft vorweisen kann.
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