LKW's werden als PKW besteuert ab 11-2018

Kfz-Steuer für Transporter deutlich höher als letztes Jahr?

Wurde Ihr Transporter als PKW eingestuft?

LKW versus PKW
PKW versus LKW

Einige Handwerksfirmen wunderten sich über den extrem hohen Steuerbescheid, den sie für ihren Transport bekommen haben und riefen uns als Kreishandwerkerschaft um Hilfe. Nach eigener Recherche konnten wir feststellen, dass der Zoll die Transporter, die als LKW zugelassen sind, nun als PKW besteuert. Aber warum und auf welcher Grundlage? Das Warum können wir nur schätzen – mehr Steuereinahmen und die Grundlage erscheinen uns sehr fragwürdig. Man nutzt hier einen Übergangsparagraphen, der dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, der in der Novellierung 2009 hinzukam. Dieser Paragraph 18 sollte nach unserer Meinung allerdings Wildwuchs bzw. Steuerschlupflöcher zum Altgesetz unterbinden. Wir haben dies zum Anlass genommen, um bei den wichtigen Instanzen das Thema zu vermitteln. So haben wir folgenden Brief an unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Olaf Scholz, Ministerpräsident Michael Kretzschmar, alle Bundestagsabgeordneten in Leipzig, alle Landtagesabgeordneten in Leipzig, den Präsidenten des Zentralverbandes deutsches Handwerk, das Hauptzollamt Dresden, unsere Handwerkskammer zu Leipzig, unsere IHK Leipzig gesandt.

 

Wir bitten alle, die einen Kfz- Steuerbescheid mit dem gleichen Thema bekommen haben, um Zusendung per Email oder Fax an die Kreishandwerkerschaft Leipzig, um noch mehr Fälle als Beispiele zu haben.

 

Folgenden Brief haben wir verfasst und versandt:

 

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,

wir haben in den letzten Tagen und Wochen vermehrt die Anfrage erhalten, warum der Zoll als Einzugsorgan der Kraftfahrzeugsteuer LKW’s nun als PKW’s besteuert.

Für die Handwerker bedeutet dies, dass die Steuer fast das 3fache der Vorjahresteuer beträgt.

Also wer z.B. einen Mercedes Transporter fährt und bisher 172 EUR für einen 3tLKW gezahlt hat, muss nun 427 EUR bezahlen. Schön ist auch, dass man dies gleich noch nachträglich für das letzte Jahr erhöht. Verwiesen wird hier auf den Übergangsparagraphen §18 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, der mit der Änderung des Gesetzes 2009 steuerliche Schlupflöcher von Altregelung zur neuen Regelung unterbinden sollte. Nun wird 18§ Abs. 12 genutzt, um LKW’s, die man auch als PKW’s zulassen könnte, mit der PKW Steuer zu versehen. Die Firmen, die ihre Fahrzeuge aber absichtlich mit den Rechten und Pflichten im LKW Verkehr als LKW zugelassen haben, können doch nun nicht mit der erhöhten Steuerpflicht eines PKW belastet werden. Der Bundesstaat Deutschland (als Amtsträger des Zoll) sollte hier gerade auf seine eigenen Regeln §2 Abs. 2 Satz 2 achten. In diesen heißt es ganz deutlich, die Beurteilung der Fahrzeugklasse bestimmt die Zulassungsbehörde. Und die ist verbindlich für alle.

Gern können wir Ihnen die Sachverhalte noch detaillierter persönlich erklären. Wir bitten Sie, diese Fälle in Ihren Gremien wohlwollend für das Handwerk zu prüfen und bitten Sie um Information.

 

Verteiler:

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel,

Finanzminister Olaf Scholz,

Ministerpräsident Michael Kretzschmar,

Vertreter von Bund und Land in Leipzig,

Zentralverband deutsches Handwerk,

Hauptzollamt Dresden,

Handwerkskammer zu Leipzig,

IHK Leipzig

 

Antworten:
Die IHK Leipzig, die Handwerksammer zu Leipzig und der Zentralverband des deutschen Handwerkes waren die ersten die sich gemeldet haben und  Hilfa angeboten bzw. versprochen haben sich des Themas anzunehmen.
 
 

Antwort des Bundesministeriums der Finanzen

 

Antwortbrief Frau Christine Clauss Landtagsabgeordnete Sachsen

 

Antwortbrief Ronald Pohle handwerkspolitischer Sprecher CDU Fraktion im Land Sachsen

 

Antwort AFD Fraktion sächsicher Landtag

 

Antwortbrief sächsiche Staatskanzlei

 

Antwortbrief Staatsminster der Justiz

 

Antwortbrief Jens Lehman Mitglied deutscher Bundestag (CDU)

 

Antwortbrief Monika Lazar Mitglied deutscher Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Brief vom Zentralverband des Handwerks mit Forderungen an die Politik!


 

Wir als Kreishandwerkerschaft haben ein Widerspruchsformular für unsere Handwerksbetriebe gefertigt - bei Bedarf kontaktieren Sie uns  bitte.